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Sprache in Deutschland

Offizielle Schrift- und Amtssprache ist Hochdeutsch. Daneben werden einige nieder-, mittel und oberdeutsche Mundarten gesprochen, deren Sprachgebiete in die Nachbarstaaten hineinreichen. Da jedoch der Schulunterricht ausschließlich in Hochdeutsch geführt wird, sind die Mundarten in ihrer Existenz bedroht und werden in Zukunft wahrscheinlich aussterben.

Anerkannte Minderheitensprachen sind Dänisch, Friesisch und Sorbisch und auch als Regionalsprache Niedersächsisch, eine niederdeutsche Sprache, die seit 1994 durch die EU anerkannt ist. Die niederdeutschen Sprachen besitzen bedeutende phonologische, morphologische und lexikal-semantische Unterschiede zu den übrigen deutschen Mundarten und werden daher von den Mittel- und Oberdeutschen nicht gut verstanden.

Die im Land lebenden Menschen nichtdeutscher Herkunft bzw. Muttersprache und deren Nachkommen sprechen Sprachen aus allen Kontinenten und vielen Ländern, vor allem aber Russisch von etwa 5 Mio., Türkisch von etwa 3 Mio., Polnisch von etwa 2 Mio. und Spanisch, wobei sich auf lange Sicht diese Sprachen durch die Assimilation zugunsten des Deutschen (wahrscheinlich) verlieren werden.

Geschichte der deutschen Sprache

Als deutsche Sprache bezeichnet man zunächst die germanischen Dialekte, die im frühen Mittelalter an der (zweiten) deutschen Lautverschiebung beteiligt waren (Ober- und mitteldeutsche Mundarten = Hochdeutsche Mundarten). Aber auch die germanischen Dialekte, die die zweite germanische Lautverschiebung nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil mitgemacht haben (niederdeutsche Mundarten = Niederdeutsch). Das Wort "teutsch" (deutsch) bildete sich dabei innerhalb des Lateinischen aus dem germanischen Wort für "Volk" (thioda, thiodisk) heraus und bezeichnete die Sprache der nicht lateinisch (und nicht romanisch) sprechenden Bevölkerung. Die ältere Bezeichnung "fränkisch" für die eigene Sprache traf etwa seit dem 9. Jahrhundert nicht mehr eindeutig zu, nachdem einerseits die westfränkische Oberschicht im späteren Frankreich den romanischen Dialekt der einheimischen Bevölkerung übernommen hatte und anderseits das Ostfrankenreich auch nicht-fränkische Stämme wie die Alemannen, die Bayern und die Sachsen umfasste.

Da während des ganzen Mittelalters im Unterschied zu den Nachbarländern in den deutschen (westgermanischen) Landen (Deutschland) stark territorial zersplitterte Strukturen existierten, entwickelten sich die zum Teil extrem unterschiedlichen deutschen Dialekte (deutsche Mundarten) lange parallel nebeneinander her. Einen ersten Ansatz zu einem überregionalen Ausgleich der Mundarten hat man teilweise in der mittelhochdeutschen Dichtersprache der höfischen Dichtung um 1200 sehen wollen. In der Tat ist teilweise das Bemühen der Dichter zu erkennen, nur regional verständliches Vokabular und dialektale lautliche Besonderheiten zu vermeiden, um ein überregionales Verständnis ihrer Werke zu ermöglichen; andererseits darf aber der Einfluss der Dichter zu einer Zeit, als nur eine verschwindend geringe Minderheit der Bevölkerung alphabetisiert sein, nicht überschätzt werden. Der Beginn der neuhochdeutschen Schrift- und Standardsprache kann daher erst in überregionalen Ausgleichsprozessen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit gesehen werden.

Während die Standardsprache in den meisten europäischen Ländern aus dem Dialekt der jeweiligen Hauptstadt hervorgegangen ist, stellt die heutige deutsche Hochsprache (Standardsprache) eine Art "Kompromiss" zwischen den mittel- und oberdeutschen Dialekten südlich der Benrather Linie dar. In Norddeutschland hat sich das Hochdeutsche, vor allem im Gefolge der Reformation als Amts- und Schulsprache gegen das Meißenische und das Niederdeutsche (Plattdeutsche/ Niedersächsische und Niederfränkische) durchgesetzt. Zur Blütezeit der Hanse fungierte das Niederdeutsche als Verkehrssprache im gesamten Nord- und Ostseeraum. Auch die Niederländische Sprache gehört zu den niederdeutschen Sprachen.

Martin Luther übersetzte 1521 das Neue Testament und 1534 das Alte Testament in die sich damals noch entwickelnde neuhochdeutsche Schriftsprache. Die dort verwendete Sprache in einer ostmitteldeutschen Färbung prägte durch die religiöse Bedeutung Luthers ganze Generationen. Es muss aber angemerkt werden, das Luthers Bedeutung im Hinblick auf die Entstehung der Neuhochdeutschen Schriftsprache lange Zeit überschätzt wurde. Bereits seit dem 14. Jahrhundert bildete sich allmählich eine immer stärker überregional geprägte Schriftsprache heraus, die man auch als Frühneuhochdeutsch bezeichnet. Die Herausbildung der Hochdeutschen Schriftsprache war im 17. Jahrhundert zum Großteil abgeschlossen. Durch die Beseitigung der so genannten Letternhäufelung im 18. Jahrhundert wurde das seitdem in Grundzügen kaum veränderte deutsche Schriftbild abgerundet.

Die Geschichte der deutschen Sprache wird häufig in vier Abschnitte unterteilt:

  • 750 - 1050 : Althochdeutsch
  • 1050 - 1350 : Mittelhochdeutsch
  • 1350 - 1650 : Frühneuhochdeutsch
  • ab 1650 : Neuhochdeutsch

Johann Christoph Adelung veröffentlichte 1781 das erste große Wörterbuch. Jacob und Wilhelm Grimm begannen 1852 mit der Herausgabe des umfassendsten Deutschen Wörterbuchs, das 1961 vollendet wurde, aber seither einer Überarbeitung unterzogen wird.

Die deutsche Rechtschreibung wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts zunehmend normiert. Ein Durchbruch zu einer deutschen "Einheitsschreibung" gelang mit dem "Orthographischen Wörterbuch der deutschen Sprache" von Konrad Duden (1880), das in der Rechtschreibreform von 1901 in leicht veränderter Form zur Grundlage der amtlichen Rechtschreibung erklärt wurde. Erst 1996 kam es zu einer erneuten Rechtschreibreform. Siehe dazu auch Geschichte der deutschen Rechtschreibung.

In der Bundesrepublik Deutschland ist Hochdeutsch:

  • nach §23 Verwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG) als Amtssprache,
  • nach §5 Beurkundungsgesetz als Sprache für notarielle Urkunden,
  • nach §184 Gerichtsverfassungsgesetz als Gerichtssprache festgelegt.